Deutsche Quellensteuer

Alles Wichtige zur Kapitalertragsteuer in Deutschland

Deutsche Quellensteuer verstehen

In Deutschland wird die Quellensteuer hauptsächlich in Form der Kapitalertragsteuer erhoben. Diese Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank einbehalten und vereinfacht die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge erheblich.

Was ist die deutsche Quellensteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist eine pauschale Steuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Sie wird automatisch von der Bank einbehalten und hat abgeltende Wirkung - das bedeutet, Ihre Steuerschuld ist damit in der Regel beglichen.

Aktueller Steuersatz

26,375%
25% Kapitalertragsteuer + 1,375% Solidaritätszuschlag
(zzgl. Kirchensteuer bei Kirchenmitgliedschaft)

Wie funktioniert die Kapitalertragsteuer?

Automatischer Abzug

Die Bank behält die Steuer direkt bei Gutschrift von Zinsen oder Dividenden ein - ohne Ihr Zutun.

Abgeltende Wirkung

Mit dem Steuerabzug ist Ihre Steuerschuld beglichen - keine weitere Angabe in der Steuererklärung nötig.

Steuerbescheinigung

Sie erhalten jährlich eine Bescheinigung über alle Erträge und einbehaltenen Steuern.

Weltweite Erträge

Als in Deutschland ansässige Person sind Sie mit allen Kapitalerträgen steuerpflichtig.

Verlustverrechnung

Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden - automatisch durch die Bank oder per Steuererklärung.

Günstigerprüfung

Bei niedrigem Einkommen können Sie die Besteuerung nach Ihrem persönlichen Steuersatz beantragen.

Zusammensetzung der Steuerbelastung

Steuerart Steuersatz Bemerkung
Kapitalertragsteuer 25,0% Pauschalsteuersatz auf alle Kapitalerträge
Solidaritätszuschlag 1,375% 5,5% der Kapitalertragsteuer
Kirchensteuer 2,0-2,25% 8-9% der Kapitalertragsteuer (nur bei Kirchenmitgliedschaft)
Gesamt ohne Kirchensteuer 26,375% Standardfall für nicht-kirchensteuerpflichtige Personen
Gesamt mit Kirchensteuer 28,4-28,6% Je nach Bundesland

Freibeträge und Entlastungen

Sparer-Pauschbetrag

1.000 € / 2.000 €
Einzelpersonen: 1.000 Euro jährlich steuerfrei
Ehepaare: 2.000 Euro jährlich steuerfrei

Freistellungsauftrag

  • Automatische Entlastung: Bank berücksichtigt Freibetrag direkt
  • Flexible Aufteilung: Pauschbetrag auf mehrere Banken verteilbar
  • Jährliche Prüfung: Anpassung an aktuelle Erträge empfohlen
  • Einfache Beantragung: Formular bei der Bank ausfüllen

Nichtveranlagungsbescheinigung

  • Für Geringverdiener: Bei Einkommen unter Grundfreibetrag
  • Vollständige Befreiung: Keine Kapitalertragsteuer
  • Beim Finanzamt beantragen: Nachweis des geringen Einkommens
  • Zeitlich begrenzt: Meist für 3 Jahre gültig

Wer ist betroffen?

Unbeschränkt Steuerpflichtige

  • Wohnsitz in Deutschland: Oder gewöhnlicher Aufenthalt
  • Weltweite Steuerpflicht: Alle Kapitalerträge unterliegen der Steuer
  • Inländische Erträge: Direkter Steuerabzug durch deutsche Bank
  • Ausländische Erträge: Angabe in Steuererklärung nötig
  • Anrechnung möglich: Ausländische Quellensteuer wird berücksichtigt

Beschränkt Steuerpflichtige

  • Wohnsitz im Ausland: Kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Nur inländische Erträge: Deutsche Kapitalerträge steuerpflichtig
  • Dividenden: Von deutschen Unternehmen unterliegen der Steuer
  • DBA-Regelungen: Oft reduzierte Steuersätze durch Abkommen
  • Entlastungsverfahren: Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern

Praktische Tipps

So optimieren Sie Ihre Steuerlast

  • Freistellungsauftrag nutzen: Pauschbetrag vollständig ausschöpfen
  • Verluste verrechnen: Gewinne und Verluste optimal abstimmen
  • Timing beachten: Verkäufe steuerlich geschickt planen
  • Ehegattensplitting: Pauschbetrag optimal auf Partner verteilen
  • Günstigerprüfung: Bei niedrigem Einkommen Steuererklärung abgeben
  • Ausländische Steuern: Anrechnung beantragen
  • Dokumentation: Alle Belege sorgfältig aufbewahren
  • Beratung nutzen: Bei komplexen Fällen Steuerberater konsultieren

Unser Service für Sie

Automatische Abrechnung

Wir behalten die Kapitalertragsteuer automatisch ein und führen sie an das Finanzamt ab.

Steuerbescheinigung

Sie erhalten jährlich eine detaillierte Bescheinigung über alle Erträge und Steuern.

Freistellungsauftrag

Wir berücksichtigen Ihren Freistellungsauftrag und schöpfen Ihren Pauschbetrag optimal aus.

Beratung

Bei Fragen zur Besteuerung Ihrer Kapitalerträge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Steuerliche Regelungen können sich ändern und sind oft von persönlichen Umständen abhängig. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Profitieren Sie von unserem Service

Lassen Sie AC Management die steuerlichen Aspekte Ihrer Geldanlage übernehmen und konzentrieren Sie sich auf Ihre Rendite.

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