Die Quellensteuer ist eine direkt an der Quelle einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge. Innerhalb der EU gibt es verschiedene Regelungen und Vereinbarungen, die Doppelbesteuerungen vermeiden und den Kapitalverkehr erleichtern sollen.
Obwohl es keine einheitliche EU-Quellensteuer gibt, existieren gemeinsame Prinzipien und Richtlinien, die darauf abzielen, den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr zu vereinfachen und faire Besteuerung sicherzustellen.
Land | Dividenden | Zinsen | DBA-Satz (Deutschland) |
---|---|---|---|
Niederlande | 15% | 0% | 5% |
Luxemburg | 15% | 0% | 5% |
Österreich | 27,5% | 0% | 5% |
Frankreich | 30% | 0% | 5% |
Italien | 26% | 26% | 10% |
Die Steuersätze können sich ändern und sind abhängig von der Art der Anlage und dem Anlegerstatus. Prüfen Sie immer die aktuellen Bestimmungen und DBA-Vereinbarungen.
Die Europäische Kommission arbeitet kontinuierlich an Verbesserungen:
Vollständig digitale Antragsverfahren und automatisierte Bearbeitung
Verbesserte Kontrollen gegen missbräuchliche Steuergestaltungen
Langfristige Vision eines gemeinsamen EU-Quellensteuersystems
Wir helfen Ihnen dabei, die steuerlichen Aspekte Ihrer EU-weiten Geldanlagen zu verstehen und optimal zu nutzen. Unser Team steht Ihnen mit Expertise und praktischen Lösungen zur Seite.