Quellensteuer Niederlande

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Niederländische Quellensteuer verstehen

Die Niederlande erheben Quellensteuer auf Dividenden niederländischer Unternehmen. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden können Sie diese Steuer in Deutschland anrechnen lassen.

Was bedeutet das für deutsche Anleger?

Wenn Sie Dividenden von niederländischen Unternehmen erhalten, wird automatisch 15% Quellensteuer einbehalten. Diese können Sie jedoch dank des Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland anrechnen lassen und vermeiden so eine Doppelbesteuerung.

Niederländische Quellensteuer

15%
Wird automatisch von niederländischen Dividenden einbehalten
In Deutschland anrechenbar

So funktioniert die niederländische Quellensteuer

1
Dividendenzahlung

Niederländisches Unternehmen schüttet Dividende aus

2
Steuerabzug

15% Quellensteuer werden automatisch einbehalten

3
Nettodividende

Sie erhalten 85% der Bruttodividende gutgeschrieben

4
Anrechnung

In Deutschland wird die niederländische Steuer angerechnet

Wichtige Merkmale

15% Steuersatz

Einheitlicher Quellensteuer­satz auf Dividenden niederländischer Unternehmen

Automatischer Abzug

Quellensteuer wird direkt bei Dividendenzahlung einbehalten

DBA-Schutz

Doppelbesteuerungsabkommen verhindert doppelte Belastung

Anrechnung möglich

Volle Anrechnung der 15% auf deutsche Steuerschuld

Keine Zinsensteuer

Zinserträge aus den Niederlanden sind quellensteuerfrei

Nachweis erforderlich

Steuerbescheinigung für Anrechnung in Deutschland nötig

Steuerbelastung im Vergleich

Ertragsart Niederländische Quellensteuer Deutsche Kapitalertragsteuer Anrechnung
Dividenden 15% 26,375% Vollständig anrechenbar
Zinsen 0% 26,375% Nicht erforderlich
Kursgewinne 0% 26,375% Nicht erforderlich

Rechenbeispiel

Bruttodividende: 1.000 €
Niederländische Quellensteuer: 150 € (15%)
Nettodividende: 850 €
Deutsche Kapitalertragsteuer: 264 € (26,375% von 1.000 €)
Anrechnung: 150 € (niederländische Quellensteuer)
Zusätzlich zu zahlen in Deutschland: 114 € (264 € - 150 €)

Verfahren zur Anrechnung

Steuererklärung

  • Anlage KAP: Ausländische Kapitalerträge angeben
  • Nachweis beifügen: Steuerbescheinigung der Bank
  • Automatische Prüfung: Finanzamt prüft Anrechnungsvoraussetzungen
  • Erstattung möglich: Bei zu viel gezahlter deutscher Steuer

Durch die Bank

  • Automatische Abrechnung: Bank rechnet Quellensteuer an
  • Sofortige Entlastung: Keine Vorauszahlung nötig
  • Vereinfachtes Verfahren: Weniger Aufwand für Anleger
  • Jahresabrechnung: Korrektur in der Steuerbescheinigung

Wichtige Hinweise

Nicht anrechenbar

  • Freistellungsauftrag: Wirkt nicht bei ausländischer Quellensteuer
  • NV-Bescheinigung: Verhindert nicht den Quellensteuerabzug
  • Verlustverrechnung: Komplexere Regelungen bei ausländischen Verlusten
  • Timing: Anrechnung erst bei deutscher Steuererklärung

Beachtenswertes

  • Währungsumrechnung: Kursschwankungen können auftreten
  • Dokumentation: Belege sorgfältig aufbewahren
  • Änderungen möglich: Steuergesetze können sich ändern
  • Beratung nutzen: Bei komplexen Fällen Experten konsultieren

Unser Service für Sie

Steuerbescheinigungen

Wir stellen Ihnen alle notwendigen Nachweise für die Anrechnung ausländischer Quellensteuern zur Verfügung.

Automatische Abrechnung

Wo möglich, rechnen wir ausländische Quellensteuern automatisch an und vereinfachen so Ihre Steuerabwicklung.

Information & Beratung

Wir informieren Sie über steuerliche Aspekte Ihrer Anlagen und unterstützen Sie bei Fragen.

Compliance

Wir sorgen für die korrekte Abwicklung aller steuerlichen Aspekte Ihrer Kapitalanlagen.

Rechtlicher Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Steuergesetze und internationale Abkommen können sich ändern. Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Steuersituation wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Profitieren Sie von unserem Know-how

Lassen Sie uns die steuerlichen Aspekte Ihrer internationalen Geldanlagen professionell abwickeln.

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