Die Niederlande erheben Quellensteuer auf Dividenden niederländischer Unternehmen. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden können Sie diese Steuer in Deutschland anrechnen lassen.
Wenn Sie Dividenden von niederländischen Unternehmen erhalten, wird automatisch 15% Quellensteuer einbehalten. Diese können Sie jedoch dank des Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland anrechnen lassen und vermeiden so eine Doppelbesteuerung.
Niederländisches Unternehmen schüttet Dividende aus
15% Quellensteuer werden automatisch einbehalten
Sie erhalten 85% der Bruttodividende gutgeschrieben
In Deutschland wird die niederländische Steuer angerechnet
Einheitlicher Quellensteuersatz auf Dividenden niederländischer Unternehmen
Quellensteuer wird direkt bei Dividendenzahlung einbehalten
Doppelbesteuerungsabkommen verhindert doppelte Belastung
Volle Anrechnung der 15% auf deutsche Steuerschuld
Zinserträge aus den Niederlanden sind quellensteuerfrei
Steuerbescheinigung für Anrechnung in Deutschland nötig
Ertragsart | Niederländische Quellensteuer | Deutsche Kapitalertragsteuer | Anrechnung |
---|---|---|---|
Dividenden | 15% | 26,375% | Vollständig anrechenbar |
Zinsen | 0% | 26,375% | Nicht erforderlich |
Kursgewinne | 0% | 26,375% | Nicht erforderlich |
Bruttodividende: 1.000 €
Niederländische Quellensteuer: 150 € (15%)
Nettodividende: 850 €
Deutsche Kapitalertragsteuer: 264 € (26,375% von 1.000 €)
Anrechnung: 150 € (niederländische Quellensteuer)
Zusätzlich zu zahlen in Deutschland: 114 € (264 € - 150 €)
Wir stellen Ihnen alle notwendigen Nachweise für die Anrechnung ausländischer Quellensteuern zur Verfügung.
Wo möglich, rechnen wir ausländische Quellensteuern automatisch an und vereinfachen so Ihre Steuerabwicklung.
Wir informieren Sie über steuerliche Aspekte Ihrer Anlagen und unterstützen Sie bei Fragen.
Wir sorgen für die korrekte Abwicklung aller steuerlichen Aspekte Ihrer Kapitalanlagen.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Steuergesetze und internationale Abkommen können sich ändern. Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Steuersituation wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Lassen Sie uns die steuerlichen Aspekte Ihrer internationalen Geldanlagen professionell abwickeln.
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